Als Notare in Dortmund bieten wir Ihnen eine sorgfältige Vorbereitung, Gestaltung und Durchführung von Beurkundungen und betreuen Sie umfassend bei Ihren Vertragsangelegenheiten. Wir sind in allen Bereichen tätig, die Gegenstand notarieller Tätigkeit sein können. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht.

Grundstücks-/Wohnungskauf & Finanzierung

  • Vertragsentwurf
  • Abwicklung des Kaufvertrages
  • Darlehensvertrag
  • Bestellung der Grundschuld/Hypothek
  • Bauträgervertrag

Ehe, Scheidung & Familie

  • Ehevertrag
  • Scheidungsvereinbarung
  • Lebenspartnerschaftsvertrag
  • Adoption
  • notarielle Sorgeerklärung

Erbe & Schenkung

  • Testament
  • Erbvertrag
  • Schenkung (Vorweggenommene Erbfolge)
  • Erbschein
  • Erbausschlagung
  • Nachlassauseinandersetzung

Unternehmen, Gesellschaften & Vereine

  • Unternehmens- und Vereinsgründung
  • Handels- und Vereinsregisteranmeldungen
  • Satzungsänderungen
  • Umorganisation und Umwandlungen
  • Erwerb und Verkauf eines Unternehmens
  • Unternehmensnachfolge

Notarielle Vorsorgemaßnahmen

  • Generalvollmacht
  • Vorsorgevollmacht
  • Betreuungsverfügung
  • Patientenverfügung

Beglaubigungen

  • Unterschriftsbeglaubigung
  • Beglaubigte Abschriften

Wissenswertes

  • Tätigkeiten und Zuständigkeiten eines Notars

    Der Notar übt ein öffentliches Amt aus und ist befugt Beglaubigungen und Beurkundungen von Rechtsgeschäften oder Unterschriften vorzunehmen. Die dabei erstellten Dokumente und Urkunden sind dann bindende Beweismittel, zum Beispiel gegenüber Gerichten.

    Dem Notar in Dortmund wurde dieser Ort als Amtssitz zugewiesen. Das heißt, der Notar übt seine Tätigkeit nur innerhalb dieses Amtsbereiches aus. Irrelevant dabei ist jedoch, ob sich der Gegenstand der Urkunde (zum Beispiel ein Grundstück) innerhalb oder außerhalb des Amtsbezirkes befindet.

    Bei seiner Tätigkeit ist der Notar zur Unabhängigkeit und Unparteilichkeit verpflichtet.

    Das Dienstsiegel des Notars dient der Kennzeichnung des Ausstellers und der Echtheit von Dokumenten.

    Für die Zeit der Abwesenheit (zum Beispiel Urlaub) wird ein Notarvertreter bestellt.

  • Die Amtspflichten des Notars

    Der Notar ist zur Aufklärung und Belehrung verpflichtet – stets unparteiisch gegenüber allen Beteiligten.

    Sein Amt darf der Notar nur persönlich (ausgenommen ein Notarvertreter wurde bestellt) und eigenverantwortlich ausüben.

    Die erforderlichen Fortbildungen sind stets wahrzunehmen.

  • Notargebühren

    Die Höhe der Gebühren ist einheitlich festgelegt und richtet sich nach Bedeutung bzw. Wert des Geschäfts. Der Gebührensatz ist bundesweit einheitlich. In den Kosten sind die Beratung, Entwurfsanfertigung und die Beurkundung enthalten.

    Für reine Entwurfs- und Beratungstätigkeiten seitens des Notars gibt es flexiblere Rahmengebühren.