Das Rechtsgebiet Arbeitsrecht hat viele Facetten. Die wichtigsten Themen möchten wir Ihnen auf den folgenden Seiten genauer vorstellen. Erfahren Sie, was sich hinter den Begrifflichkeiten verbirgt, worauf Sie bei arbeitsrechtlichen Problemen achten sollten und wie Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht in Dortmund Sie unterstützen kann – ob Arbeitnehmer oder Arbeitgeber.

Bei Fragen stehen wir Ihnen natürlich jederzeit gerne per Telefon oder E-Mail zur Verfügung.

Kündigung

Bei der Kündigung handelt es sich im Arbeitsrecht um eine Erklärung, durch die ein Arbeitsverhältnis beendet werden soll. In Deutschland gibt es für Kündigungen formelle Vorschriften sowie den Kündigungsschutz. Die folgenden beiden Formen einer Kündigung sind zu unterscheiden.

Ordentliche Kündigung
Unter einer ordentlichen Kündigung versteht man die Abgabe der Kündigungserklärung im Rahmen der vereinbarten oder gesetzlichen Kündigungsfrist. Die Kündigung unterliegt vielen Voraussetzungen, die vor allem der Arbeitgeber vor Ausspruch der Kündigung beachten muss. Hierbei können zahlreiche Fehler passieren, durch die die Kündigung unwirksam wird und die Chance auf eine Abfindung seitens des Arbeitnehmers erhöht.

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Fristlose Kündigung (außerordentliche Kündigung)
Bei der fristlosen Kündigung handelt es sich um eine Kündigung aus einem wichtigen Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist. In den seltensten Fällen ist diese Form der Kündigung gerechtfertigt. Aus Sicht des Arbeitsnehmers lohnt sich eine genaue Überprüfung. Auf Arbeitsgeberseite sollte hingegen der Ausspruch einer solchen Kündigung vorab auf ihren Erfolg hin begutachtet werden.

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Kündigungsschutzklage
Um eine Kündigung anzugreifen, gibt es nur einen Weg: die Kündigungsschutzklage. Diese muss innerhalb einer engen zeitlichen Frist erhoben werden. Ansonsten wird die Kündigung automatisch wirksam.

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Aufhebungsvertrag

Mit dem Aufhebungsvertrag einigen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber einvernehmlich auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Dies erfolgt losgelöst von Kündigungsfristen und sonstigen Beschränkungen. In der Regel erhält der Arbeitnehmer bei Unterzeichnung eine Abfindungszahlung.

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